Beitrags- und Gebührenordnung der DLRG Ortsgruppe Waldbröl e.V.
1. Grundsatz
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Waldbröl e.V. (nachfolgend „DLRG Ortsgruppe“ genannt). ist ein gemeinnütziger Verein. Sie finanziert sich hauptsächlich durch Beiträge ihrer Mitglieder und Spenden. Diese Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Diese Beitrags- und Gebührenordnung ist nicht Teil der Satzung sondern dient der Ergänzung der aktuellen Satzung der DLRG Ortsgruppe Waldbröl e.V. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren, Umlagen und das Mahnverfahren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Aus Vereinfachungsgründen schließt die männliche Form der Bezeichnungen auch die weibliche mit ein.
2. Beschlüsse
a. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die weiteren Gebühren und Umlagen fest.
b. Die festgesetzten Beträge werden zum 01. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden
3. Beiträge
Die Mitglieder haben Jahresbeiträge zu leisten.
a. Für die Beitragshöhe ist die am Fälligkeitstag bestehende Beitragsklasse maßgebend.
b. Der Beitrag ist am 01.02. eines Jahres für das lfd. Geschäftsjahr fällig. Der Beitragseinzug erfolgt grundsätzlich durch Lastschrifteinzug, Abbuchungen sind nur von einem Girokonto möglich. Bankgebühren, die durch fehlende Deckung oder falsche und/oder unvollständige Angaben des Zahlungspflichtigen entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
c. Mitglieder, die in begründeten Ausnahmenfällen nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge per Überweisung bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto der DLRG Ortsgruppe.
d. Die Beitragssätze der DLRG Ortsgruppe betragen:
Beitragsklasse | Beitragshöhe pro Jahr |
Erwachsene | 100,00 € (regulärer Mitgliedsbeitrag) |
Kinder/Jugendliche | 80,00 € (ermäßigter Mitgliedsbeitrag) |
Stand: 07.11.2018
e. Der ermäßigte Beitrag wird für Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhoben.
f. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter (= Eltern) für die Mitgliedsbeiträge des Mitglieds.
g. Die Ausübung der Mitgliedsrechte ist davon abhängig, dass die Beitragszahlung für das laufende oder mindestens für das vorausgegangene Geschäftsjahr nachgewiesen wird.
4. Gebühren
Beschreibung | Gebühr |
Bei Unzustellbarkeit von Briefsendungen bei vorheriger ausbleibender schriftlicher Information über Adressdatenänderung | 3,00 € |
a. Für zusätzliche Angebote können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind. Kosten/Gebühren für hier nicht genannte Leistungen sind über den Vorstand der DLRG Ortsgruppe zu erfragen.
b. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und sind gegen Missbrauch gesichert.
5. Mahnverfahren
Das folgende Mahnverfahren findet Anwendung bei Personen, die nach Ablauf der Zahlungsfristen gemäß dieser Beitragsordnung Zahlungsschuldner des Jahresbeitrages, von Gebühren oder Umlagen sind. Es wird ebenfalls bei Personen angewendet, die wegen Zahlungsproblemen andere Zahlungstermine mit dem Vorstand vereinbart haben, jedoch diese nicht einhalten.
a. 14 Tage nach Zahlungsfrist, erste Mahnung
=> Kosten: Porto für Einschreiben Einwurf
b. 14 Tage nach erster Mahnung, zweite Mahnung
=> Kosten: Pkt. a., Porto für Einschreiben Einwurf und Mahngebühr von 7,50 €
Der Verein behält sich vor, die ausstehenden Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Alle aus Beitrags- und Gebührenrückständen resultierenden Kosten sind vom Schuldner zu begleichen. Bis zur Begleichung der Rückstände können Mitglieder durch den Vorstand für die Teilnahme an allen Aktivitäten des Vereins gesperrt werden. Der Versicherungsschutz ist bei der Anwendung des Mahnverfahrens ausgesetzt.
6. Vereinskonto
Kontoinhaber: DLRG Waldbröl e.V.
Bank: Kreissparkasse Köln
IBAN: DE87 3705 0299 0342 0018 35
BIC: COKSDE33XXX
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
7. Austritt
Ein Austritt aus der DLRG-Ortgruppe ist nur in Textform bis zum 30.11. des Jahres zum Ende eines Jahres möglich. Die Austrittserklärung muss in Textform bis 30.11. des laufenden Geschäftsjahres beim Vorstand eingegangen sein.
8. Änderungen
Die Beitrags- und Gebührenordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert und angepasst werden. Hinsichtlich einer Umgestaltung gelten die allgemeinen Vorschriften über die Antragsstellung. Ausgenommen davon ist die Änderung der Gebühren gem. Ziffer 2 Abs. a Satz 2.
9. Inkrafttreten
Die Beitragsordnung der DLRG Ortsgruppe tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.11.2018 zum 01.01.2019 in Kraft.